Kosten

Die Anwaltskanzlei-Pehlivan ist stets bemüht, den Mandanten bestmögliche Vertretung zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Zwar hat Qualität ihren Preis, dennoch muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.

Für eine Erstberatung und außergerichtliche Beratung sind Rechtsanwälte gehalten, eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Mandanten zu treffen. Dabei gilt für die Anwaltskanzlei-Pehlivan ein preislicher Rahmen für ein Erstberatungsgespräch um die € 150,-- zzgl. Umsatzsteuer je nach Vereinbarung.

Die Gebühren und Auslagen, die der Anwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG detailliert geregelt. Höhere Gebühren dürfen nur im Rahmen einer zuvor getroffenen Honorarvereinbarung erhoben werden.

Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Abrechnung seiner Tätigkeit an das RVG gebunden. Zu erwähnen ist, dass sich die zu erhebenden Gebühren vor allem in Zivil-, Arbeits- und Verwaltungssachen nach dem Gegenstandswert richten.

Diese ganzen Kostengesichtspunkte sollten Sie nicht abschrecken Ihr Recht zu suchen.

Zwar muss in erster Linie der Mandant für die Kosten aufkommen. Aber häufig kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Gegner und Dritte in Betracht.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben wird in vielen Fällen das Anwaltshonorar von dieser übernommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch grundsätzlich, dass zuvor für den konkreten Fall die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorliegt. Diese kann dann durch die Anwaltskanzlei-Pehlivan ohne weiteres eingeholt werden.

In Unfallsachen übernimmt regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung das Anwaltshonorar als Teil des Schadens.

In Forderungsangelegenheiten kann der Anwalt gegebenenfalls seine Kosten aus der Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des Verzugsschadens generieren.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten (einschließlich der Anwaltshonorare) grundsätzlich vom Verlierer zu tragen (Ausnahme: Arbeitssachen).

Auch über den Aspekt der staatlichen Hilfe sollten Sie nachdenken.

Die Voraussetzungen und Hinweise in Bezug auf diese Mittel können Ihnen bei Bedarf erläutert werden.

Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis. Ehrt den König seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß (von Friedrich von Schiller (10.11.1759 - 09.05.1805)).

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